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Glasversicherung
Glasschäden gehören zu den häufigsten Schäden. Eine Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: Das Glas zum Beispiel einer Tischplatte zerspringt in 1000 Teile, kleben ist da nicht mehr. Derartige Scherben bringen also wahrhaftig kein Glück. Und wie im privaten Bereich, so kann auch bei Gewerbebetrieben schnell mal etwas zu Bruch gehen.
Sinnvoll ist daher – ob nun Privatmann oder Unternehmen - eine Glasversicherung. Eine Glasversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu einer Hausratversicherung, falls diese nicht bereits in Form der verbundenen Hausratversicherung mit integriert wurde. Die Glasversicherung gehört dabei zu den so genannten Sachversicherungen.
Eine Glasversicherung kann darüber hinaus aber auch in einem rechtlich selbstständigen Vertrag abgeschlossen werden. Mit einer Glasversicherung abgedeckt sind alle Schäden durch Zerbrechen von Glasscheiben , und zwar unabhängig von der Schadenursache. Versichert sind dabei sowohl Gebäudeverglasungen, als auch Mobiliarverglasung.
Zur Gebäudeverglasung zählen dabei Glasscheiben von Fenstern, Türen, aber auch von Balkonen, sowie Terrassen, von Wänden, von Glasveranden und Wintergärten, sowie von Loggien und von Wetterschutzvorbauten, aber auch von Dächern und von Brüstungen, sowie Abdeckungen von Sonnenkollektoren. Darüber hinaus auch in das Mauerwerk integrierte Glasbausteine, oder aber Profilbaugläser, sowie Duschkabinen.
Zur Mobiliarverglasung gehören entsprechend Glasscheiben von Bildern und von Schränken, speziell von Vitrinenschränke, aber auch Stand-, Wand-, Schrankspiegel, darüber hinaus Glasplatten und Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, sowie von Elektro- und Gasgeräten. Nicht zur Mobiliarverglasung hingegen gehören Glaskeramik-Kochfelder, die man aber gegen Aufschlag einschließen lassen kann, genauso wie ein Aquarium, oder ein Terrarium.
Bei der Glasversicherung kann man auch eine so genannte Allgefahrendeckung abschließen. Diese schließt alle denkbaren Ursachen für Glasbruch mit ein, vom Unwetter über Einbruch bis hin zur mutwillige Zerstörung, wie auch Vandalismus und Landfriedensbruch.
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